Grundschule Niendorfer Straße Grundschule Niendorfer Straße

Weiterführende Schulen

Nach der 4. Klasse haben die Kinder folgende Möglichkeiten:

- den Besuch einer Gemeinschaftsschule

- Willy-Brandt-Schule
- Gemeinschaftsschule Ossenmoorpark
- Gemeinschaftsschule Harksheide
- Gemeinschaftsschule Friedrichsgabe
oder

- den Besuch eines Gymnasiums

- Coppernicus-Gymnasium
- Lessing-Gymnasium
- Gymnasium Harksheide
- Lise-Meitner-Gymnasium.

An unserer Schule finden diesbezüglich normalerweise Informationsabende statt, auf denen sich die Schulen Norderstedts vorstellen. In diesem Jahr kann dies coronabedingt leider nicht stattfinden. Damit Sie trotzdem bestmöglich informiert sind, stellen sich die Schulen in kurzen Videos vor.

Auch, wenn es nur zwei Schulformen gibt, unterscheiden sich die einzelnen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien durch besondere inhaltliche Schwerpunkte oder Unterschiede in den Tagesabläufen voneinander. In der Grobstruktur kann es große Unterschiede geben. So gibt es G8- oder G9-Gymnasien (Abitur nach acht oder nach neun Jahren) und Gemeinschaftsschulen mit oder ohne Oberstufe. Es empfiehlt sich, direkt mit den in Betracht kommenden Schulen in Kontakt zu treten. Die Kontaktdaten der einzelnen Schulen finden Sie auf der Homepage der Stadt Norderstedt. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zu den Schuladressen:

Homepage der Stadt Norderstedt

Wie funktioniert die Anmeldung? Was hat es mit der Übergangsempfehlung auf sich? Wie sind die Fristen?

Mit dem Halbjahreszeugnis Ihres Kindes erhalten Sie einen Anmeldeschein für den Übergang auf die weiterführende Schule. Dieser Anmeldeschein enthält gleichzeitig eine Übergangsempfehlung, die unsere Schule für Ihr Kind ausspricht. Diese Übergangsempfehlung kann entweder

Übergang in die Gemeinschaftsschule oder
Übergang in das Gymnasium und in die Gemeinschaftsschule lauten.

Wenn Ihr Kind über einen sonderpädagogischen Förderstatus verfügt, wird keine Empfehlung ausgesprochen. Die Koordination des Übergangs an die weiterführende Schule erfolgt dann über das zuständige Förderzentrum.

Den Anmeldeschein mit Übergangsempfehlung und das Halbjahreszeugnis der vierten Klasse müssen Sie bei der zuerst von Ihnen gewünschten Schule (siehe unten) vorlegen. Wir raten dringend dazu, der Übergangsempfehlung unserer Schule zu folgen, da wir mit viel Erfahrung und einer guten Kenntnis Ihres Kindes sowie den Anforderungen der weiterführenden Schule pädagogisch und fachlich sehr durchdachte Einschätzungen vollziehen. Wenn Sie unserer Empfehlung dennoch nicht folgen möchten und Ihr Kind trotz der Empfehlung „Übergang in die Gemeinschaftsschule“ bei einem Gymnasium anmelden möchten, erfolgt an diesem Gymnasium ein verpflichtendes Beratungsgespräch.

Es kann stets passieren, dass eine weiterführende Schule Kinder ablehnt. Die Grundlage hierfür sind die von dieser Schule festgelegten Aufnahmekriterien, zu deren Bekanntmachung alle weiterführenden Schulen verpflichtet sind. Einige Schulen sind bei den Anmeldezahlen stark „überlaufen“. Es gibt dann festgelegte Regelungen (über die Sie informiert werden oder die Sie erfragen können), nach denen entschieden wird, für welche Kinder Aufnahmen oder Absagen erfolgen.

Mir erscheint die Information wichtig, dass Sie nicht verpflichtet sind, Ihr Kind an einer Schule in Norderstedt anzumelden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Kinder an Schulen anderer Städte/Gemeinden angemeldet werden.

Auf dem Anmeldebogen haben Sie zwei Möglichkeiten:

(A) Sie melden Ihr Kind bei genau einer gewünschten Schule an. Wenn Ihrem Wunsch nicht entsprochen werden kann, erhalten Sie die Anmeldeunterlagen zurück und Sie müssen dann selbstständig mit einer anderen Schule in Kontakt treten (und eventuell einer weiteren Schule, wenn auch das nicht erfolgreich sein sollte).
(B) Sie geben einen Erst-, Zweit- und Drittwunsch an. Unter Beachtung der Aufnahmekriterien werden dann alle Beteiligten bemüht sein, in genau dieser Reihenfolge Ihren Wünschen zu entsprechen. Die Schulen reichen, ohne dass Sie aktiv werden müssen, die Unterlagen untereinander weiter: die Erstwunschschule bei nicht möglicher Aufnahme an die Zweitwunschschule und die Zweitwunschschule bei nicht möglicher Aufnahme an die Drittwunschschule.

Wir empfehlen Ihnen aus Erfahrung, das Anmeldeverfahren B, da es organisatorisch (vor allem für Sie selbst) wesentlich unkomplizierter ist. Beim Verfahren A besteht meines Erachtens der Nachteil, dass Sie bei einer Ablehnung an der gewünschten Schule nur sehr wenig Zeit haben, eine Entscheidung für eine andere Schule zu treffen.

Für das gesamte Anmeldeverfahren gelten folgende dringend einzuhaltende Fristen:

Die Anmeldephase für das Schuljahr 2024/2025 ist beendet.

Die Fristen für das Schuljahr 2025/2026 werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Bei allen Bescheiden (Aufnahme und Ablehnung) werden Sie stets erfahren, was Sie ggf. als nächsten Schritt zu tun haben. In dem hoffentlich nicht allzu häufigen Fall, dass auch eine Drittwunschschule ein Kind nicht aufnehmen kann, wird sich das Schulamt direkt bei Ihnen melden.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie bei den weiteren Entscheidungen hilfreich sind. Zur grundsätzlichen Orientierung kann eventuell auch die Broschüre „Welche Schule für mein Kind?“ beitragen, die Sie hier finden.